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Zur Absetzbarkeit von Steuerberatungskosten ab 2006

Seit dem 01.01.2006 sind private Steuerberatungskosten nicht mehr steuerlich abzugsfähig. Dies gilt aber nur für Kosten, die nicht den Werbungskosten bei einer bestimmten Einkunftsart zuzuordnen sind. Die Gebühren für die Erstellung der einzelnen Anlagen Ihrer Einkommensteuererklärung (also Anlage N, V, KAP und SO) sind weiterhin absetzbar, nämlich als Werbungskosten bei den jeweiligen Einkunftsarten. Einzig der Posten "Einkommensteuererklärung ohne Ermittlung der Einkünfte" Ihrer Steuerberaterrechnung fällt ab sofort unter den steuerlichen Tisch.


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Stand: Sep 09