Bislang mussten Selbständige und Gewerbetreibende keine standardisierte Einnahmenüberschussrechnung (Anlage EÜR) in elektronischer Form bei ihrem Finanzamt abgeben, wenn ihre Betriebseinnahmen weniger als 17.500 EUR pro Jahr betrugen. In diesem Fall konnten sie eine formlose Gewinnermittlung auf Papier einreichen.

Mit einem aktuellen Schreiben hat das Bundesfinanzministerium die Vordrucke der Anlage EÜR für das Jahr 2017 veröffentlicht und darauf hingewiesen, dass die Vereinfachungsregelung für die formlose Abgabe ab 2017 aufgehoben wird.

Hinweis: Selbständige und Gewerbetreibende (auch: Eigentümer von Photovoltaikanlagen) sind nun also unabhängig von der Höhe ihrer Betriebseinnahmen zur Abgabe einer standardisierten Einnahmenüberschussrechnung in elektronischer Form verpflichtet. Es ist damit zu rechnen, dass die Finanzämter Gewinnermittlungen auf Papier zurückweisen werden. Eine formlose Abgabe in Papierform kann für das Jahr 2017 nur noch über eine Härtefallregelung der Abgabenordnung erreicht werden. Hierzu müssen Betroffene einen entsprechenden Härtefallantrag bei ihrem Finanzamt stellen und darlegen, dass ihnen die standardisierte elektronische Abgabe wirtschaftlich oder persönlich unzumutbar ist. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn sie die technischen Möglichkeiten für die Internetnutzung nur mit einem nicht unerheblichen finanziellen Aufwand schaffen können oder wenn sie nach ihren Kenntnissen und Fähigkeiten nicht oder nur eingeschränkt in der Lage sind, das Internet zu nutzen. Gibt das Finanzamt dem Antrag statt, darf die Einnahmenüberschussrechnung auf dem Papiervordruck der Anlage EÜR (und ggf. weiterer Anlagen) abgegeben werden.

Quelle: Deubner Verlag Mandanteninfo
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