418039_web_R_K_by_Jens Roth_pixelio.deDas Finanzgericht Düsseldorf hat am 04. Februar 2015 entschieden, daß Aufwendungen für die Betreuung eines Haustiers als haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich abzugsfähig sind. Das hatte das Bundesfinanzministerium bisher anders gesehen.

Das FG Düsseldorf war der Meinung: Die Versorgung von Haustieren hat einen engen Bezug zur Hauswirtschaft des Halters und wird deshalb von der Steuerbegünstigung für haushaltsnahe Dienstleistungen erfasst. Hierzu zählen auch Leistungen, die ein Steuerpflichtiger für die Versorgung und Betreuung des in seinen Haushalt aufgenommenen Haustiers erbringt. Katzen, die in der Wohnung des Halters leben, sind dessen Haushalt zuzurechnen. Tätigkeiten wie die Reinigung des Katzenklos, die Versorgung der Katze mit Futter und Wasser und die sonstige Beschäftigung des Tieres fallen regelmäßig an und werden typischerweise durch den Halter und dessen Familienangehörige erledigt. Sie gehören damit zur Hauswirtschaft des Halters.

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