181529_web_R_K_B_by_S. Hofschlaeger_pixelio.deGrundsätzlich zahlt die Familienkasse ab 2016 nur noch dann Kindergeld aus, wenn ihr die Steueridentifikationsnummer Ihres Kindes vorliegt. Es wird aber nicht so sein, daß ab Januar das Kindergeld ausbleibt, wenn Sie diese bisher noch nicht vorgelegt haben.

Diese Meldung wurde in den letzten 14 Tagen in den Medien verbreitet, ist aber unzutreffend. Die Familienkassen werden es grundsätzlich nicht beanstanden, wenn die IdNr. im Laufe des Jahres 2016 nachgereicht wird.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob die Familienkasse die IdNr. Ihrer Sprösslinge hat, gehen Sie auf Nummer sicher und schicken sie einfach (nochmal?!) hin. Ich empfehle, das Schreiben mit der Nummer einfach kommentarlos aufs Fax zu legen und zu Ihrer zuständigen Familienkasse zu schicken. Sie haben die Nummer für Ihre Kinder bekommen, als Ihnen auch Ihre eigene Nummer zugeteilt wurde. Das war im Herbst 2008. Für jüngere Kinder sollten Sie die Nummer eigentlich nach deren Geburt geschickt bekommen haben.

Bis Ende 2016 muß der Familienkasse die Nummer dann aber vorliegen, den sie ist Voraussetzung für die Zahlung von Kindergeld. Im schlimmsten Fall kann das Kindergeld komplett zurück gefordert werden.

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