Durch die Einordnung in eine kleinere Kapitalgesellschaftsgröße können sich Erleichterungen bei der Offenlegung des Jahresabschlusses im elektronischen Bundesanzeiger ergeben (siehe unter 1.). Eine Neuregelung gibt es nach dem MicroBilG für Kleinstunternehmen (siehe nachfolgend unter 3.). Die Jahresabschlüsse zum 31.12.2014 sind bis zum 31.12.2015 im elektronischen Bundesanzeiger offenzulegen.
Quelle: Mandantenrundschreiben Jahresende StBVerband RLP
Foto: pixelio.de / Tim Reckmann