Die Erdbeben in Nepal im April und Mai 2015 haben sehr große Schäden an der Infrastruktur des Landes verursacht.
Nach den Naturkatastrophen wird eine humanitäre Katastrophe befürchtet.
Die Demokratische Bundesrepublik Nepal hat ausdrücklich um internationale Unterstützung gebeten.
Aus diesem Grund hat das BMF im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder Erleichterungen für inländische private Spender, steuerbegünstigte Organisationen und Unternehmen sowie deren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei Unterstützungen zugunsten der Erdbebenopfer in Nepal vorgesehen.
Die Erleichterungen sehen wie folgt aus:
- Berücksichtigung von Betriebsausgaben bei Zuwendungen aus dem Betriebsvermögen an betroffene Geschäftspartner,
- Steuerfreiheit von Beihilfen und Zuschüssen von Arbeitgebern an betroffene Arbeitnehmer in Nepal,
- Steuerfreiheit der Arbeitslohnspenden von Arbeitnehmern in Deutschland zugunsten von Zahlungen oder Beihilfen des Arbeitgebers,
- vereinfachte Zuwendungsnachweise,
- Zulässigkeit von Spenden von gemeinnützigen Körperschaften für Zwecke außerhalb ihrer eigenen Satzung.
Zu beachten ist, dass die Erleichterungen nur für den Zeitraum vom 25.04.2015 bis zum 31.12.2015 gelten.
Quelle: Fachnachrichten LGW Haas
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