683294_web_R_K_B_by_Q.pictures_pixelio.deDie Bundesrepublik Deutschland hatte im Oktober 2014 mit 50 weiteren Staaten und Gebieten eine Vereinbarung über den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten unterzeichnet.  Zur Umsetzung dieser internationalen Vereinbarung wurden im Dezember 2015 zwei deutsche Gesetze verabschiedet.

Was zunächst sehr technisch klingt, bedeutet konkret, dass die Unterzeichnerstaaten zur Bekämpfung des grenzüberschreitenden Steuerbetrugs künftig regelmäßig Daten über Finanzkonten ausländischer Kapitalanleger mit den jeweiligen Ansässigkeitsstaaten der Konteninhaber austauschen.

Wie läuft das Verfahren ab?
Unterhält beispielsweise ein in Deutschland steuerpflichtiger Sparer ein Konto in Spanien, meldet Spanien dessen Kontoinformationen nach Deutschland. In Deutschland werden diese Meldungen beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) verarbeitet und an die Finanzbehörden der Bundesländer weitergeleitet. Im Gegenzug übermittelt Deutschland entsprechende Informationen über Konten ausländischer Inhaber an die anderen Vertragsstaaten. Hierfür müssen deutsche Banken, Versicherungen und Finanzdienstleistungsinstitute die Daten an das BZSt melden. Dieses gibt die Informationen dann an die anderen Länder weiter.

Welche Konteninformationen werden gemeldet?
Insbesondere die folgenden Daten werden zwischen den Vertragsstaaten ausgetauscht:

  • Name,
  • Anschrift,
  • Steueridentifikationsnummer sowie Geburtsdatum und -ort jeder meldepflichtigen Person
  • Kontonummern
  • Jahresendsalden der Finanzkonten
  • gutgeschriebene Kapitalerträge, einschließlich Einlösungsbeträgen und Veräußerungserlösen

Werden alle Konten gemeldet?
Die Banken, Versicherungen und Finanzdienstleistungsinstitute melden nur Konten von im Ausland ansässigen Personen bzw. Institutionen. Dabei stellen sie auf die Post- oder Hausanschrift, Daueraufträge oder Vollmachten ab. Werden beispielsweise regelmäßig per Dauerauftrag Beträge in einen anderen  Unterzeichnerstaat überwiesen, wird das Konto an diesen Staat gemeldet.

Erhält man eine Information über die Meldung?
Die meldepflichtigen Institute der Unterzeichnerstaaten müssen ihre ausländischen Kunden über die Mitteilungen an die zuständigen Behörden informieren. Um ihren Meldepflichten ordnungsgemäß nachkommen zu können, müssen sie außerdem bei Kontoneueröffnungen seit dem 01.01.2016 die Ansässigkeit des Inhabers erfragen.

Ab wann erfolgen die Meldungen?
Die Daten, die über das Steuerjahr 2016 gesammelt wurden, werden erstmals im Jahr 2017 gemeldet. Danach erfolgt der automatische Datenaustausch jährlich.

Hinweis: Der Austausch der Kontoinformationen erhöht die Gefahr, dass bisher im Ausland angefallene und in Deutschland unversteuerte Kapitalerträge entdeckt werden. Bei Bedarf sollten Sie gemeinsam mit uns prüfen, welche Maßnahmen zu ergreifen sind. Die aktuelle Liste der Staaten, die am automatischen Datenaustausch teilnehmen, ist auf der Website der OECD einsehbar. Die meisten Unterzeichner – wie etwa die Staaten der EU, aber auch vermeintliche Steueroasen wie Liechtenstein, die Kaimaninseln oder Jersey – starten 2017. Die Schweiz, Monaco, Andorra und voraussichtlich auch Österreich lassen sich dagegen bis 2018 Zeit.

Quelle: Deubner Mandanteninfo
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