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Ungenutzt: Kosten für das beruflich bedingte Vorhalten einer Wohnung
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Häusliches Arbeitszimmer: Höchstbetrag von 1.250 EUR gilt pro Person
Betriebsräume: Private Mitnutzung bringt Betriebsausgabenabzug komplett zu Fall
Häusliches Arbeitszimmer: Kostenabzug kann wegen kleinen und lauten Dienstzimmers gegeben sein
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